TVöD leicht gemacht:

Mit Swisio den Pflegealltag effizient planen

  

Was ist der TVöD?

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, kurz TVöD, sorgt für faire Arbeitsbedingungen und Vergütungen im öffentlichen Dienst. Ganz besonders im Pflegebereich, geregelt durch den TVöD-P, ist dies von enormer Bedeutung. Doch die vielen Sonderregelungen tarifkonform und rechtssicher abzubilden, kann eine Herausforderung sein. Swisio hilft mit digitalen Lösungen, den Verwaltungsaufwand deutlich zu erleichtern und Fehler zu vermeiden, damit sowohl Arbeitgeber als auch Pflegekräfte in öffentlichen Einrichtungen sich auf das Wesentliche konzentrieren können: das Wohl der Patientinnen und Patienten. Was der TVöD genau ist, was Arbeitgeber darüber wissen sollten und wie Swisio auch Ihrer Organisationen den Arbeitsalltag erleichtern kann, lesen Sie im folgenden Beitrag.

 

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Der TVöD ("Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst", manchmal auch einfach "Tarifvertrag Öffentlicher Dienst") ist ein umfassender Tarifvertrag, der die Arbeitsbedingungen und Vergütungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Deutschland regelt. Er gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Sektors, darunter Verwaltung, Bildung, Polizei, Feuerwehr und Pflege. Der TVöD legt verbindliche Regelungen zu Gehalt und Gehaltserhöhungen, etwaige Zuschläge für besondere Arbeitszeiten und flexible Arbeitszeitmodelle, Urlaub und weitere Arbeitsbedingungen fest, um eine gerechte und einheitliche Bezahlung sowie faire Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu gewährleisten.

Wie ist der TVöD aufgebaut?

Der TVöD ist in mehrere Teile und Abschnitte gegliedert, die jeweils unterschiedliche Aspekte der Arbeitsbedingungen regeln und so die Rechte und Pflichten sowohl der Beschäftigten als auch der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst klar definieren. Grob lässt sich der Aufbau folgendermaßen darstellen:

Allgemeiner Teil (AT)

Enthält allgemeine Bestimmungen wie Geltungsbereich, Arbeitszeitregelungen, Urlaub, Krankheit, Kündigung und sonstige allgemeine Arbeitsbedingungen.

  • Vergütung: Bestimmt die Entgeltgruppen und -tabellen, Zulagen und Zuschläge.
  • Arbeitszeit: Regelt die regelmäßige Arbeitszeit, Pausen, Überstunden und deren Vergütung.
  • Urlaub: Legt die Urlaubsansprüche fest, einschließlich Sonderurlaub und Freistellungen.
  • Kündigung: Enthält Bestimmungen zur Kündigungsfrist und -schutz.

Besonderer Teil (BT)

  • TVöD-B: Für den Bereich der Bundeseinrichtungen.
  • TVöD-V: Für den Bereich der Kommunen.
    TVöD-P: Speziell für den Pflegebereich, mit Regelungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen der Pflegekräfte eingehen.
  • TVöD-S: Für den Sozial- und Erziehungsdienst.
  • TVöD-F: Für den Bereich der Flughäfen.

Entgeltordnung (EGO)

  • Beschreibt die Eingruppierung von Tätigkeiten in die verschiedenen Entgeltgruppen und -stufen.

Sonderregelungen

  • Zusätzliche Bestimmungen, die spezifische Regelungen für spezielle Berufsgruppen oder Tätigkeiten enthalten, wie z.B. Schichtarbeit, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft.

Überleitungs- und Übergangsvorschriften

  • Regeln den Übergang von alten Tarifverträgen in den TVöD und enthalten Bestimmungen für den Umgang mit Bestandsbeschäftigten.

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Wer verhandelt die Eckdaten des TVöD?

Die Eckdaten des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) werden zwischen den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, wie ver.di, und den Arbeitgeberverbänden, die die öffentlichen Arbeitgeber vertreten, ausgehandelt. Auf Seiten der Arbeitgeber sind dies in der Regel die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sowie der Bund. Die Verhandlungen finden in Tarifrunden statt, bei denen die Tarifparteien über Lohnerhöhungen, Arbeitsbedingungen und andere zentrale Aspekte des TVöD verhandeln. Bei den Verhandlungen werden Gehaltssteigerungen und Zulagen festgelegt, die die Pflegeberufe attraktiver machen.

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Können Beschäftigte im öffentlichen Dienst ihr Gehalt auch selbst verhandeln?

Der TVöD ist ein vielseitiger Tarifvertrag, für den sich in verschiedenen Branchen des öffentlichen Dienstes unterschiedliche Varianten finden. So ist etwa der TVöD-P ("Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Bereich Pflege" oder manchmal auch kurz "Tarifvertrag Pflege") ein spezieller Tarifvertrag innerhalb des TVöD, der für Beschäftigte im Pflegebereich des öffentlichen Dienstes gilt. Er wurde entwickelt, um den besonderen Anforderungen und Herausforderungen der Pflegeberufe gerecht zu werden und attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen. Ziel ist es, die Wertschätzung und Attraktivität der Pflegeberufe im öffentlichen Dienst zu stärken, um qualifiziertes Personal zu gewinnen und langfristig zu binden.

Für andere Arbeitgeber außerhalb des öffentlichen Sektors, etwa private Arbeitgeber oder kirchliche Einrichtungen, können andere Tarifwerke als der TVöD-P gelten. So finden beispielsweise in kirchlichen Einrichtungen der katholischen Wohlfahrtsorganisation Caritas die "AVR Caritas". Anwendung. Für private Unternehmen wiederum können Tarifverträge gelten, die individuell oder branchenspezifisch ausgehandelt werden.

TVöD-P: Ein Spezieller Tarifvertrag
für Pflegekräfte im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst können Beschäftigte ihr Gehalt grundsätzlich nicht individuell verhandeln, da der TVöD Gehaltshöhen, Gehaltsstufen und weitere Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten verbindlich regelt. Trotzdem ist es möglich, bestimmte Aspekte infrage zu stellen. Sollten Beschäftigte beispielsweise mit der Gehaltseinstufung ihrer Tätigkeit nicht einverstanden sein, so besteht die Möglichkeit, diese Einstufung einer Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Hierbei kann die Personalabteilung oder der Personalrat unterstützen. Falls das nicht zur Klärung führt, kann die Gewerkschaft helfen, die Angelegenheit weiter zu verfolgen. In letzter Instanz können rechtliche Schritte vor einem Arbeitsgericht eingeleitet werden.

Wer verhandelt den TVöD-P und wie oft finden die Verhandlungen statt?

Wie der TVöD, so wird auch der TVöD-P zwischen den Vertretern der öffentlichen Arbeitgeber und den Gewerkschaften verhandelt. Federführend ist beim TVöD-P ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) als Hauptgewerkschaft für Pflegekräfte im öffentlichen Dienst. Die Verhandlungen finden in der Regel alle zwei Jahre statt. Allerdings kann es auch außerhalb der regulären Tarifverhandlungen zu außerordentlichen Gesprächen kommen, um eventuellen Veränderungen gerecht zu werden.

Aktuelle Themen:
Digitalisierung und Gehaltserhöhung im TVöD Pflege

Zu diesen Änderungen gehören aktuell Anpassungen aufgrund wirtschaftlicher Veränderungen sowie neue gesetzliche Vorgaben. So wurden für das Jahr 2024 die Gehälter der Pflegekräfte angehoben, um den steigenden Lebenshaltungskosten und den allgemeinen Herausforderungen im Pflegeberuf besser Rechnung zu tragen. Zusätzlich wurde die Digitalisierung stärker in die Tarifregelungen integriert. Dies umfasst die Förderung der Nutzung digitaler Technologien in der Pflege sowie die Einführung von Schulungsmaßnahmen, um die Pflegekräfte im Umgang mit neuen digitalen Systemen zu unterstützen.

    

Was verdienen Beschäftigte nach dem TVöD-P?

Mit welchem Gehalt Beschäftigte im Pflegebereich im öffentlichen Dienst rechnen können, zeigt die aktuelle Entgelttabelle des TVöD-P Pflege (Gültigkeit: 1.3.2024 - 31.12.2024). Diese ist in verschiedene Entgeltgruppen und Stufen unterteilt, die auf der Qualifikation und Berufserfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter basieren.

 

 

Entgelttabelle TVÖD-P 2024*

Entgeltgruppe

Stufe 1 (€) Neu (P5 +6)

Stufe 2 (€) Neu (P7-16)
nach 1 Jahr (P 5+6)

Stufe 3 (€) nach 2 Jahren
in Stufe 2

Stufe 4 (€) nach 3 Jahren
in Stufe 3

Stufe 5 (€) nach 4 Jahren in Stufe 4

Stufe 6 (€) nach 5 Jahren
in Stufe 5

P 16

 

4948.85

5114.94

5651.24

6276.41

6552.17

P 15

 

4847.09

4999.09

5379.10

5833.89

6007.57

P 14

 

4734.92

4883.26

5254.07

5757.88

5849.82

P 13

 

4622.78

4767.43

5129.03

5390.13

5457.55

P 12

 

4398.42

4535.73

4878.96

5089.81

5187.87

P 11

 

4174.11

4304.05

4628.90

4844.63

4942.71

P 10

 

3951.87

4072.74

4415.60

4581.08

4685.28

P 9

 

3770.53

3951.87

4072.74

4305.27

4403.33

P 8

 

3490.40

3647.59

3849.10

4011.86

4239.52

P 7

 

3304.69

3490.40

3776.15

3919.00

4066.15

P 6

2820.44

2990.59

3161.86

3526.14

3619.00

3790.39

P 5

2718.00

2950.63

3019.01

3133.28

3219.01

3420.40

*Angegeben sind Brutto-Monatswerte.

[Quelle: Das Info-Portal für den öffentlichen Dienst]

Erklärung zur Tabelle

Entgeltgruppen:

Die Entgeltgruppen reichen von P5 bis P16. Die Eingruppierung hängt von der Qualifikation (i. e. bestimmte Ausbildung oder Erfahrung) und entsprechender Tätigkeit ab.

  • P5 bis P8: Einfachere Tätigkeiten ohne spezielle Qualifikationserfordernisse.
  • P9 bis P12: Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Ausbildung oder vergleichbare Qualifikationen erfordern.
  • P13 bis P16: Höhere Qualifikationen und spezialisierte Tätigkeiten, wie leitende Funktionen oder Fachkräfte mit speziellen Weiterbildungen.

Stufen:

Jede Entgeltgruppe ist in sechs Stufen unterteilt. Die Stufen geben die Berufserfahrung und die Dauer der Betriebszugehörigkeit wieder.

  • Stufe 1: Einstieg mit geringer Berufserfahrung.
  • Stufe 2 bis 6: Höhere Stufen werden nach einer bestimmten Anzahl von Jahren in derselben Entgeltgruppe erreicht.

Beispiel:

Angenommen, eine Pflegekraft ist in die Entgeltgruppe P6 eingestuft. Das Grundgehalt dieser Gruppe variiert je nach Stufe.

  • Stufe 1: Beschäftigte, die neu in der Gruppe P6 sind, beginnen mit einem Gehalt von 2820, 44 Euro im Monat.
  • Stufe 2: Nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit steigt die Pflegekraft in Stufe 2 auf und verdient 2990,59 Euro im Monat.
  • Stufe 3: Nach weiteren zwei Jahren in Stufe 2 steigt das Gehalt auf 3161, 86 Euro im Monat.
  • Stufe 4: Nach drei Jahren in Stufe steigt das Gehalt auf 3526,14 Euro im Monat.
  • Stufe 5: Nach vier Jahren in Stufe 4 steigt das Gehalt auf 3619,00 Euro im Monat.
  • Stufe 6: Nach fünf Jahren in Stufe 5 steigt das Gehalt auf 3790,30 Euro im Monat.

Sonstiges:

1. Zulagen:

Pflegekräfte erhalten regelmäßige Zusatzvergütungen, die in der Entgeltgruppe festgelegt sind. Sie können für bestimmte Aufgaben oder Qualifikationen gezahlt werden, z. B. für zusätzliche Aufgaben wie Leitungsfunktionen oder für die Arbeit in regelmäßig wechselnden Schichten (Wechselschichtzulage).

2. Zuschläge:

  • Pflegekräfte erhalten Zuschläge für Nachtarbeit, Wochenend- und Feiertagsarbeit.
  • Diese Zuschläge erhalten sie zusätzlich zum Grundgehalt. Sie sollen die besonderen Anforderungen der Arbeitszeiten im Pflegebereich kompensieren.

3. Sonderzahlungen:

  • Zusätzlich zu den monatlichen Gehältern gibt es Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder leistungsabhängige Prämien.

4. Gehaltsanpassungen:

  • Die Gehälter werden regelmäßig an die Inflation und andere wirtschaftliche Entwicklungen angepasst. Dies geschieht meist im Rahmen der Tarifverhandlungen. Von Juli 2023 bis Februar 2024 erhielten Beschäftigte etwa monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro als steuer- und abgabenfreie Inflationsprämie.

Wussten Sie schon?  Oft werden die Begriffe Zulagen, Zuschläge oder Sonderzahlungen synonym verwendet. Tatsächlich gibt es aber Unterschiede: Zulagen sind regelmäßige Zusatzvergütungen für spezielle Aufgaben oder Qualifikationen, Zuschläge werden für besondere Arbeitszeiten gezahlt, und Sonderzahlungen sind einmalige Extras wie Weihnachtsgeld oder Leistungsprämien.

  
Effiziente Personalplanung im öffentlichen Dienst:

TVöD und TVöD-P leicht gemacht mit Swisio

Es kann eine Herausforderung sein, alle Besonderheiten des TVöD bzw. TVöD-P in der Personalplanung korrekt abzubilden, da zahlreiche Regelungen und Anpassungen berücksichtigt werden müssen. Eine spezialisierte Software kann vor diesem Hintergrund eine große Erleichterung darstellen, indem sie automatisch Gehälter berechnet, Zuschläge und Sonderzahlungen integriert und auch alle anderen tariflichen Besonderheiten berücksichtigt.

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Mit Swisio wird die Verwaltung auch der komplexesten Tarifstrukturen zum Kinderspiel. Das Tool berechnet automatisch Details wie unstetige Bezüge, Sonderzahlungen und vieles mehr und überträgt es nahtlos an Gehaltsabrechnungssysteme wie SAP oder SAGE. Im Falle eines Verstoßes gegen die Regeln erhalten Planungsverantwortliche sofort eine Warnmeldung mit genauer Erklärung. So ist es möglich, das Risiko für Fehler zu minimieren und alle arbeitsrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Dadurch profitiert nicht nur das Verwaltungspersonal, sondern auch die Beschäftigten selbst: Denn wenn Gehälter, Zuschläge und Sonderzahlungen pünktlich und korrekt berechnet werden, trägt dies zu mehr Zufriedenheit, Vertrauen und Motivation ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei.

Fragen? Wir sind gerne für Sie da.

Standardvereinbarungen wie TVöD oder TVöD-P sind in Swisio standardmäßig integriert. Bei Bedarf organisieren wir mit jedem Kunden auch gerne eine gemeinsame Tarifanalyse um eventuelle Besonderheiten zu erfassen. Dabei arbeiten unsere Spezialisten eng mit Ihnen zusammen, um die spezifischen Tarifstrukturen Ihrer Organisation zu erfassen und in unsere Software zu integrieren.

 

Sie haben Fragen? Dann sprechen Sie uns gerne an und machen Sie einen Beratungstermin mit uns aus!

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